Qualifikationssystem DVGS/DHfPG

Der DVGS hat auf Grundlage seines Stufenmodells gemeinsam mit der DHfPG ein Qualifikationssystem für Sport-/Bewegungstherapeuten ins Leben gerufen, um die flächendeckende Versorgung mit Sport-/Bewegungstherapie zu gewährleisten.

Zuweisungspfade zur Qualifikation Sport-/Bewegungstherapie DVGS

Die Zuweisung zur Qualifikation Sport-/Bewegungstherapie DVGS erfolgt über 2 Wege:

  1. Individueller Qualifikationsbedarf durch Einzelpersonen, die die therapeutische Zusatzqualifikation erwerben wollen.

Diese Anträge können durch Absolventen kooperierender Ausbildungsstätten erfolgen. Es können Anerkennungsanfragen von Absolventen weiterer nationaler und internationaler Ausbildungsstätten gestellt werden. Zudem stellen Absolventen Anerkennungsanfragen, die nicht primär in der Sport-/Bewegungswissenschaft verortet sind (hier: Physiotherapeuten).

  1. Einrichtungsimmanenter Qualifikationsbedarf von Leistungserbringern, die die bewegungsbezogene Versorgung erweitern möchten.

Es handelt sich hierbei um Einrichtungen, die durch die Schlüsselqualifikation des Sport-/Bewegungstherapeuten eine oder mehrere spezifische Versorgungsleistungen anbieten möchten (z.B. T-RENA-Zulassung, Durchführung des Rehabilitationssports, Selektivverträge etc.).

Die Qualifikationsanfragen münden zunächst in einer Statusprüfung der Ausbildungen bzw. von bereits vorhandenen Modulinhalte des Modulhandbuchs DVGS durch eine DVGS-Datenbank.

Qualifikationsnetzwerk von DVGS und DHfPG

Als Beitrag zur Professionalisierung der Sport-/Bewegungstherapie haben der DVGS und die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) ein bundesweit flächendeckendes Qualifikationsnetzwerk für die bewegungsbezogene Versorgung im Gesundheitswesen entwickelt. Für die Leistungsträger wird dadurch transparent, welche Aus-, Fort- und Weiterbildungen die spezifischen Vorgaben der jeweiligen Versorgungsbereiche erfüllen. Für Absolventen wird ersichtlich, inwiefern die Ausbildung für einen spezifischen Berufswunsch, wie z. B. die Arbeit in einer Rehabilitationsklinik, qualifiziert. Für Einrichtungsbetreiber bietet dies die Sicherheit, dass das beschäftigte Personal bzw. Stellenbewerber tatsächlich die Voraussetzungen für leistungsträgerspezifische Abrechnungsfähigkeiten in Prävention, Rehabilitation und Nachsorge erfüllen.

Dualer Bachelor- und konsekutiver Master-Studiengang Sport- und Bewegungstherapie von DHfPG und DVGS

Seit dem Sommersemester 2023 gibt es an der DHfPG das erstqualifizierende duale Bachelor-Studium Sport- und Bewegungstherapie. Der Studiengang verbindet ein wissenschaftliches Studium mit einer praktischen Ausbildung beispielsweise in einer stationären oder ambulanten Rehabilitationseinrichtung. Er integriert die Lernziele und -inhalte des Modulhandbuchs „Sport- und Bewegungstherapie DVGS“ und qualifiziert für eine sporttherapeutische Tätigkeit in den Indikationsbereichen:

  • Internistische Erkrankungen
  • Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie
  • Neurologie

Zudem sorgt das duale Studiensystem dafür, dass die Studierenden bereits früh im Studium aktiv in der Praxis mitarbeiten können. Nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss an der DHfPG können die Absolventen/-innen zusätzlich die vom DVGS vergebene und markenrechtlich geschützte Zusatzqualifikation „Sport- und Bewegungstherapie DVGS“ in den oben genannten Indikationsbereichen erwerben.

Zum Sommersemester 2026 bietet die DHfPG den konsekutiven Master-Studiengang Sport- und Bewegungstherapie an, den sie gemeinsam mit dem DVGS entwickelt hat. Im Master-Studium werden die bereits erworbenen Kompetenzen u. a. um die Indikationsbereiche Onkologie sowie Psychiatrie/Psychosomatik/Sucht erweitert.

Weitere Möglichkeiten zur Qualifikation

Ebenso ist das Qualifikationssystem von DHfPG und DVGS anschlussfähig für weitere bewegungsbezogene Studien- und Berufsabschlüsse und bietet flexible Möglichkeiten

  • zur Weiterqualifikation von Absolventen bewegungsbezogener Studiengänge hinsichtlich der Qualifikationsmindeststandards für die medizinische Rehabilitation,
  • zur Nachqualifikation von Mitarbeitern in Rehabilitationseinrichtungen, die die personellen Anforderungen für die Komplextherapie (gemäß BAR, DRV, DGUV, GKV) nicht erfüllen,

oder auch

  • zur Aus- und Weiterbildung von Absolventen internationaler sport-/bewegungs-wissenschaftlicher Abschlüsse

Um die Zulassungskriterien für die Zusatzqualifikation „Sport- und Bewegungstherapie DVGS“ zu erfüllen, ist gemäß Stufenmodell DVGS zunächst ein sport- bzw. bewegungswissenschaftliches Studium mit mindestens 10 ECTS-Punkten Sportpraxis nachzuweisen. Fehlende ECTS-Punkte können über die mit dem DVGS abgestimmte DHfPG-Hochschulweiterbildung „Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld Sport- und Bewegungstherapie“ ergänzt werden, um so die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Das gilt auch für Fachschulabsolventen (Physiotherapeut/-innen), die keinen ausreichenden Umfang an Sportpraxis nachweisen können.

Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, bietet die DHfPG im Master-of-Arts-Studiengang Prävention und Gesundheitsmanagement indikationsspezifische Studienschwerpunkte in den Bereichen Orthopädie, Internistische Erkrankungen, Neurologie, Onkologie und Psychiatrie/Psychosomatik/Sucht an, die auch isoliert als Hochschulweiterbildungen absolviert werden können. Sind diese erfolgreich abgeschlossen und kann eine praktische Tätigkeit von sechs Monaten in einer rehabilitativen Einrichtung nachgewiesen werden, können die Absolventen die indikationsspezifischen Weiterbildungszertifikate und Fortbildungslizenzen des DVGS erwerben.

Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie mich gern bei Fragen an.

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