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Sie möchten Mitglied werden im Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS)? Hier können Sie den vorbereiteten Mitgliedsantrag im PDF-Format bequem und schnell herunterladen.

Füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden Sie ihn per Post bitte an:

Geschäftsstelle des DVGS e.V.
Vogelsanger Weg 48
50354 Hürth
oder E-Mail: dvgs@dvgs.de

Falls Sie Fragen haben, steht Ihnen das Team unserer Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

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Wir unterscheiden zwischen ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern des Verbandes.

Ordentliches Mitglied kann werden, wer
1a) wer einen Abschluss als Sport-und Bewegungsfachkraft mit mind. 3-jähriger akademischer bzw. nichtakademischer Ausbildung und/oder entsprechender Weiterbildung mit Sportpraxis/körpereigener Erfahrung vorweist.
1b) wer eine akademische bzw. nichtakademische Ausbildung Physiotherapie mit Sportpraxis/körpereigener Erfahrung vorweist.
1c) wer sich in einer unter 1a) oder 1b) genannten Ausbildung befindet.

Außerordentliches Mitglied kann werden,
2a) Einzelperson, die nicht der Gruppe 1a + 1b angehört.
2b) Körperschaft, die nicht der Gruppe 1a + 1 b angehört.

Beitragsarten

Wieviel Wer
50,- Euro Förderer
außerordentliche Mitglieder
70,- Euro Teilzahlende, ermäßigte (Schüler, Studenten, Arbeitslosigkeit u. Ä.) ordentliche + außerordentliche Mitglieder (Bitte Ermäßigungsnachweise halbjährlich einreichen)
130,- Euro Vollzahlende, berufstätige ordentliche und außerordentliche Mitglieder (Bitte Urkunde / Zeugnis einreichen)
500,- Euro Vereine (bitte Vereinsregisterauszug mit einreichen)
600,- Euro kommerzielle Einrichtungen

Wenn mehr als ein vollzahlendes Familienmitglied dem DVGS beitritt, zahlt das 1. Familienmitglied 130,- Euro/Jahr, jedes weitere 70,- Euro/Jahr.

Die Beitragsgebührenhöhe bezieht sich jeweils auf ein Geschäftsjahr (hier: 01.01. bis 31.12. d. J.) und ist fällig per Lastschrift mit Erhalt der Jahresabrechnung zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres.

Hier finden Sie unseren Anmeldeantrag für die Mitgliedschaft.

Dauer der Mitgliedschaft

Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt mindestens 2 Jahre. Sie kann satzungsgemäß mit vierteljährlicher Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres (31.12. eines jeden Jahres) beendet werden. Die Kündigung muss satzungsgemäß schriftlich per Einschreiben an die Geschäftsstelle erfolgen. Die Kündigung ist letztmalig möglich zum jeweils 30.9. des laufenden Jahres.

Adressänderungen

Bitte teilen Sie Änderungen von Wohnsitz, Telefon- und Bankverbindung sowie der Wegfall der Voraussetzungen für die Beitragsermäßigung der Geschäftsstelle umgehend schriftlich mit.

Das geht ganz einfach per E-Mail an: martina.weitz@dvgs.de

Satzung

Die Satzung des Vereins kann vor Einsenden des Aufnahmeantrags in der Geschäftsstelle angefordert werden. Die Satzung wird mit Erteilung der Aufnahmebestätigung versandt. Sie können sie aber auch hier einsehen.

Organ des DVGS: Zeitschrift für Bewegungstherapie und Gesundheitssport

Der Bezug unserer Verbandszeitschrift ist für jedes Mitglied obligatorisch. Die Zeitschriftengebühr beträgt 33,50 Euro inkl. MwSt. und kann als Fachliteratur steuerlich geltend gemacht werden.

Finanzamt

Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Jedes Mitglied erhält von uns nach Ablauf des Geschäftsjahres unaufgefordert die entsprechende Zuwendungsbestätigung zur Vorlage bei den Finanzbehörden.

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Der DVGS stellt anerkannten Anbietern für Rehabilitationssport, die Mitglied im DVGS sind, die Datenbank Rehasport DVGS e.V. zur Verfügung. Mithilfe dieser Datenbank finden Leistungsträger schnell und unkompliziert die Anbieter Rehasport DVGS.

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Warum es sinnvoll und wichtig ist, Mitglied im Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) zu sein? Weil ein ständig wachsender und sich verändernder Gesundheitsmarkt eine Herausforderung auch für Sport- und Bewegungstherapeuten darstellt, der der Einzelne kaum gewachsen ist. Gemeinsam können wir uns für positiven Wandel einsetzen und bewusst Zukunft gestalten. Unser Ziel ist eine weitreichende politische Akzeptanz eines körperlich aktiven Lebensstils!

Hier finden Sie unseren Anmeldeantrag.

Engagierte Interessensvertretung

Als Ihre engagierte Interessensvertretung treten wir für die besonderen fachlichen, rechtlichen und politischen Interessen von Sport-/Bewegungstherapeuten ein: in der Öffentlichkeit und auf politischer Ebene. Eine anspruchsvolle Aufgabe, die nur ein von vielen Mitgliedern getragener Verband mit Einfluss, Engagement und Nachdruck leisten kann.

Forschung intensivieren sowie Fort- und Weiterbildung sichern

Wir setzen uns dafür ein, dass die evidenzbasierte und epidemiologische Forschung und Lehre zum gesundheitlichen Nutzen von körperlicher Aktivität intensiviert wird.

Die sich dauernd verändernden gesellschaftlichen und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen erfordern eine ständige Anpassung der Anbieterqualifikationen von Sport- und Bewegungstherapeuten. Der DVGS sorgt mit seinen vielzähligen Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten, die stets auf den aktuellen wissenschaftlichen Evidenzen basieren, dass Sport-/Bewegungstherapeuten für die jeweiligen Anforderungen des Gesundheitswesen qualifiziert sind.

Regelmäßig informieren

Da wir um die Wichtigkeit einer regelmäßigen und vor allem seriösen Informationspolitik rund um die Sport-/Bewegungstherapie und den Gesundheitsport wissen, sind wir regelmäßig in den Medien vertreten, klären auf, berichten über neue Forschungsergebnisse und Entwicklungen und stellen uns aktuellen berufspolitischen Fragen.

Vorteile einer Mitgliedschaft im Einzelnen

Mit Ihrer Mitgliedschaft im Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) haben Sie eine ganze Reihe von Vorteilen.

Dazu zählen:

  • kostenfreie Service-Angebote, z.B.
    • Rechtsberatung (max. 2 Zeitstunden pro. Jahr.)
    • Tarifberatung
    • individualisierte Beratung Stellenangebote
    • Newsletter-Service
    • Zusendung des Veranstaltungskalenders
  • vergünstigte Teilnahme an DVGS-anerkannten Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Tagungen und Kongressen
  • vergünstigte Versicherungskonditionen (Gruppenvertrag)
  • individualisierte Beratung
  • Qualifizierung/Prüfung Ihrer Anerkennungsverfahren für berufliche Tätigkeiten zum/zur
    • Sport-/BewegungstherapeutIn DVGS
    • Zugang zu abrechnungsfähigen Arbeitsfeldern des Gesundheitswesens
    • Erlangen von DVGS-Lizenzen und DVGS-Zertifikaten
  • Kostenfreier Zugriff auf Verbandskonzepte zur Prävention (Stundenprogramme zur Abrechnung ZPP)
  • der Bezug unserer Zeitschrift “Bewegungstherapie & Gesundheitssport” inkl. eines kostenfreien Zugangs zum Online-Portal „ThiemeConnect“
  • die Möglichkeit der Mitarbeit in den fachlichen Arbeitsgruppen (Sektionen)
  • die aktualisierten Informationsdienste unserer Geschäftsstelle (Bibliographien, Abrechnungsinformationen, u. a.)
  • Praktikums- und Klinikadressen

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Satzungen regeln juristisch z. B. den Zweck, die Mitgliedschaft und andere juristische Aspekte eines eingetragenen Vereins. Die Satzung des DVGS wurde am 8. Juni 1983 beschlossen und in den Jahren 1992, 1993, 1995, 1998, 2004, 2012 sowie 2017 - 2020, 2023 an aktuelle Gegebenheiten angepasst.

Wenn Sie sich für die Satzung (PDF) des Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) interessieren, können Sie sie hier als Flipbook anschauen oder sie in der Geschäftsstelle anfordern.

 

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