Der DVGS hat eine Vereinbarung über die Durchführung und Vergütung des Rehabilitationssportes mit den Primärkassen in Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen. Der Vertrag ist zum 01.01.2016 in Kraft getreten und regelt die Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports als ergänzende Leistung zur Rehabilitation nach §43 SGB V i.V. m. §44 SGB IX. Weitere Information finden Sie hier.