Die Gesetzliche Krankenversicherungen haben in deren „Leitfaden“ zur Prävention vom 01.10.2018 die Kriterien für Kursleiter*innen in der Prävention geändert. Ab 01.10.2020 gelten neue Vorgaben für formal qualifizierte Bewegungsfachkräfte (Gymnastiklehrer*innen, Sportwissenschaftler*innen, Physiotherapeut*innen etc.), die lizenzierte oder zertifizierte Bewegungsprogramme anbieten möchten. Zertifizierungen, die noch bis 30.09.2020 erfolgen, erhalten Bestandsschutz für die Durchführung von Kursprogrammen gemäß § 20 SGB V.

Der DVGS e.V. hat 2019 eine neue Weiterbildung erarbeitet: die Zertifizierung Gesundheitsförderung DVGS e.V. Informationen dazu finden Sie im neuen Terminkalender 2020 oder auf der Website www.dvgs.de. Die neue Zertifizierung enthält sowohl Lizenzen zur Abrechnungsfähigkeit in der Prävention und soll als gesamte Weiterbildung den/die Absolventen*innen befähigen, in den Settings (Kindergarten, Schule, Betrieb, Altenheim, Kommune/Gemeinde etc.) bewegungsbezogene Gesundheitskompetenzen zu entwickeln und durchzuführen.