Zertifizierungen bei der Zentralen Prüfstelle Prävention/ZPP sind notwendig, um in der Prävention „individualisierte Leistungen“ (i.d.R. Kursprogramme) abrechnungsfähig anbieten zu können.

Aber auch abrechnungsfähige Leistungen im „Setting Betrieb“ müssen Qualitätsvorgaben erfüllen, um bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnungsfähig anerkannt werden zu können. Federführend werden für diese Tätigkeiten sind Zertifikate des Bundesverbandes Betriebliches Gesundheitsmanagement/BBGM anerkannt. Der DVGS führt seit geraumer Zeit mit dem BBGM Verhandlungen zur curricularen Anerkennung des Moduls „Fachberater Betriebliches Gesundheitsmanagement DVGS“ zur BBGM-Zertifizierung. Diese Verhandlungen konnten pünktlich zum Jahresende 2019 abgeschlossen werden – mit folgendem Ergebnis:

Absolventen/innen bzw. Zertifikatsträger des DVGS-Lehrgangs „Fachberater BGM“, können über ein Ergänzungsseminar an der BSA-Akademie zusätzlich das BSA-Zertifikat „Fachkraft für betriebliches Gesundheitsmanagement“ erwerben. Hierbei werden fehlende Inhalte gemäß Curriculum des Bundesverbandes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM) ergänzt, so dass DVGS-Absolventen/innen die Zulassungsvoraussetzungen für das Ablegen der Prüfung „BBGM-Basisstufe“ erfüllen. Teilnehmer/innen, die beide Lehrgänge erfolgreich absolviert haben, sind zur Teilnahme an der Prüfung „BBGM-Basisstufe“ berechtigt. Die Teilnehmer können die BBGM-Prüfung an der BSA-Akademie (BBGM zertifiziertes Prüfinstitut) ablegen und erhalten bei erfolgreichem Abschluss das Zertifikat „BBGM- Basisstufe“.

Kontakt: dvgs@dvgs.de