DVGS Aktuell - Archiv 2015

Das Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin ÄZQ überarbeitet derzeit die Nationale Versorgungsleitlinie / NVL Chronische KHK. Der DVGS hat am 08.12.2015 Empfehlungen zu körperlicher Aktivität, Bewegung und Sport schriftlich eingereicht - auf der Basis der vorliegenden aktuellen Evidenz. Auch zur Versorgung von Patienten mit chronischer KHK liegt eine dramatische Unterversorgung im Bereich körperliche Aktivität und Bewegung vor. Die Nationale Versorgungsleitlinien fokussieren die Behandlung mit Medikamenten. Der DVGS als Fachverband tritt auch hier für die Berücksichtigung evidenzbasierter Bewegungsintervention ein.

Hürth-Efferen, 26.11.2015 - Mitte November trafen sich der Deutsche Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) mit Vertretern seiner kooperierenden Hoch-, Fachhoch- sowie Fachschulen in Frechen. Hauptthema der Konferenz war die Qualitätssicherung der Qualifikationen von Absolventen der Sport- und Bewegungstherapie in Prävention und Rehabilitation. Hier besteht Handlungsbedarf von Seiten der Kostenträger bei der Akkreditierung durch die Zentrale Prüfstelle für Prävention der Krankenkassen (ZPP) und der Definition der Anbieterqualifikationen in der Rehabilitation. Nicht immer würden die Befähigungen der Bewerber durch die Prüfgremien angemessen bewertet, so die Erfahrung der Anwesenden.

Zur Konferenz hatte der DVGS eingeladen, der als Fach- und Berufsverband u.a. die politischen Interessen von Sport- und Bewegungsfachkräften vertritt.Zudem macht er sich seit mehr als 30 Jahren für die Qualitätsstandards und die Arbeitsplatzorientierung der Aus- und Fortbildung von Sport- und Bewegungstherapeuten stark. Bei den seit 20 Jahren vom DVGS veranstalteten Konferenzen stehen regelmäßig die aktuellen Herausforderungen, die Chancen am Arbeitsplatz sowie die Qualifikationen der Absolventen der mit dem DVGS kooperierenden Ausbildungsstätten im Fokus. So wurden in diesem Jahr die Auswirkungen des Präventionsgesetzes und die stärkere Arbeitsplatzorientierung in der Rehabilitation in Hinblick auf den Arbeitsmarkt diskutiert. Hier zeichneten sich die Chancen für die Berufsgruppe insbesondere durch das Präventionsgesetz ab, Aber auch Probleme bei der Bewertung durch zentrale Prüfgremien wurden sichtbar.

dvgs 2C RGBdvgs 2C RGBDer DVGS als BAR Rahmenpartner gewährleistet, dass die Anbieter für Rehabilitationssport den Rehasport nach den Grundsätzen der BAR-Rahmenvereinbarung ordnungsgemäß durchführen. Hierzu wird u.a. jede einzelne Übungsgruppe geprüft. Der DVGS konnte aktuell die 1500. Gruppe für den Rehabilitationssport als ergänzende Leistung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX anerkennen. Derzeit setzen 57 über den DVGS zugelassene Anbieter bundesweit Rehabilitationssport um. Weitere Informationen zum Rehasport finden Sie hier.

Der DVGS hat eine Vereinbarung über die Durchführung und Vergütung des Rehabilitationssportes mit den Primärkassen in Brandenburg abgeschlossen. Der Vertrag ist zum 01.08.2015 in Kraft getreten und regelt die Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports als ergänzende Leistung zur Rehabilitation nach §43 SGB V i.V. m. §44 SGB IX.

Wann: am 3. März 2016,  von 10:00 bis 17:00 Uhr .
Veranstaltungsort: Deutsche Sporthochschule Köln
Am Sportpark Müngersdorf 6,
50933 Köln
Hö 02

Die Zielgruppe dieser Veranstaltung sind Ärztliche Leiter, Sportmediziner, Sport- und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeuten von Rehabilitationseinrichtungen
Fortbildungspunkte für die ärztliche Weiterbildung sind angefragt.

Das Programm zur Veranstaltung als PDF-Datei zum Herunterladen.

DVGSDVGS19. November  2015  um 16.00 Uhr in Berlin

Kaiserin Friedrich Haus; Robert-Koch-Platz 7; 10115 Berlin  

TOP1    Rechenschaftsbericht des Geschäftsführenden Vorstandes zum Jahr 2014 / 2015
TOP2    Kassenbericht
TOP3    Entlastung des Geschäftsführenden Vorstandes des DVGS  e.V.
TOP4    Wahlen des Geschäftsführenden Vorstandes des DVGS e.V.
TOP5    Sonstiges

Anträge zu TOP5 Sonstiges sind bis spätestens 4 Wochen vor Sitzungsbeginn schriftlich in der DVGS Geschäftsstelle Hürth - Vogelsanger Weg 48 - 50354 Hürth – dvgs@dvgs.de - einzureichen.

Vorstand des DVGS e.V.

Der DVGS hat eine Vereinbarung über die Durchführung und Vergütung des Rehabilitationssportes nun auch mit den Primärkassen in Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Der Vertrag ist zum 01.08.2015 in Kraft getreten und regelt die Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports als ergänzende Leistung zur Rehabilitation nach §43 SGB V i.V. m. §44 SGB IX. Weitere Information finden Sie hier.

Die Deutsche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung stellen die Arbeitsplatzorientierung in den Mittelpunkt ihrer medizinischen Rehabilitation.

Ambulante und stationäre Reha-Einrichtungen stellen sich auf die aktuellen Konzepte

  • Medizinisch Beruflich Orientierte Rehabilitation (MBOR) und
  • Arbeitsplatzbezogene Muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR)

ein und passen ihre Prozesse und Leistungen an.

Kommentar des DVGS e.V.

DVGS e.V.DVGS e.V.

Der Bundestag hat am 18. Juni 2015 ein Präventionsgesetz beschlossen.
Das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention“ will lebensbedingte „Volkskrankheiten“ wie Diabetes mellitus, Hypertonie, Herz-Kreislaufschwäche oder Adipositas reduzieren.
Laut  Pressemitteilung des Deutschen Bundestages (hppt.//www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw25_praeventionsgesetz/37 vom 19.06.2015) ist durch das Gesetz intendiert, „Menschen zu einer gesunden Lebensweise mit genug Bewegung“ zu bringen.

Hierzu werden die Leistungen der Krankenkassen mehr als verdoppelt – auf 7 EUR jährlich für jeden Versicherten ab 2016 (490 Millionen EUR jährlich) .
Mit den Beiträgen der Pflegekassen sollen nun insgesamt  rund 511 Millionen EUR im Jahr für die Prävention und Gesundheitsförderung bereitgestellt werden.
Es bleibt allerdings abzuwarten, ob diese Leistungen als Zusatzbeiträge an die Versicherten der Krankenkassen weitergegeben werden.
Zudem wird kritisiert, dass die Privaten Krankenversicherungen zu wenig eingebunden sind.