DVGS Aktuell - Archiv 2016

Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung wurden 2015 über 500 Maßnahmen in Unternehmen bundesweit implementiert. In Nordrhein-Westfalen, sowie in Bayern und Niedersachsen, dicht gefolgt von Baden-Württemberg wurden die meisten Einsätze verzeichnet. Insgesamt ist die Nachfrage an BGF Maßnahmen bundesweit verhältnismäßig gleich verteilt. Eine Übersicht der Verteilung der BGF Einsätze in Deutschland, können der unten aufgeführten Übersicht entnommen werden.

Das Qualifikationsnetzwerk des DVGS wächst! Hochschulen, Fachschulen und seit einigen Jahren auch Fachhochschulen arbeiten eng mit dem DVGS zusammen. Hinzu kommen die vielen Bildungsträger zur Fort- und Weiterbildung für die DVGS Curricula.

Alle aktuellen Lehrgangsstandorte sind auf der untenstehenden Deutschlandkarte aufgeführt. Als DVGS verfolgen wir unter anderem verstärkt das Ziel, mehr Angebote und Kooperationen in den neuen Bundesländern auf den Weg zu bringen.

Anfang 2016 führte der DVGS eine Befragung seiner Anbieter für Rehabilitationssport durch. Abgefragt wurde deren Zufriedenheit in den Punkten „Informationen, Auskünfte, Zusammenarbeit“, „Qualitätszirkel“, „Datenbank“ und die „Gesamtzufriedenheit“. Der Fragebogen ist mit 5er Skala „1 bis 5“, konstruiert und bietet ein Feld für „Bemerkungen“.

Die Rücklaufquote beträgt: 30,51 % (insgesamt 59 versandte Bögen)
(Einige Felder waren teils nicht ausgefüllt.)

Der DVGS bietet gemäß Leitfaden Prävention (10.12.2014) Dienstleistungen im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung an. Der DVGS hat seit 2010 eine Kooperationsvereinbarung mit der DAK-Gesundheit und seit 2015 mit der B·A·D GmbH bundesweit. Im Rahmen dieser Kooperationen selektiert und vermittelt der DVGS qualifizierte Fachkräfte zur Durchführung von Kursen, Vorträgen, Workshops, Aktivpausen, Gesundheitstagen und zur Fachliche Beratung der Mitarbeiter und Führungskräfte in Unternehmen gemäß  §20 und 20b SGB V.

Ziel des DVGS ist es, die Dienstleistungsangebote und Qualifikationsmöglichkeiten für den Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung weiter zu fördern und auszubauen.

S. Fritz.

D. FritzD. FritzGleich zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2015 zur GEMA-Pflicht geben Anlass, über dieses Thema in diesem Artikel zu berichten. Die Entscheidung des Landgerichts Köln (EuGH – Vorlage vom 20.02.2015, Aktenzeichen: 14 S 30/14) betrifft ein Rehabilitationszentrum. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18.06.2015, Aktenzeichen: I ZR 14/14) betrifft eine Zahnarztpraxis. Auch bei Praxen von Sport- und Bewegungstherapeuten stellt sich immer wieder Frage der GEMA-Pflicht, wenn GEMA-pflichtige Werke abgespielt werden. Beide Entscheidungen müssen sich im Kern mit der Frage beschäftigen, ob eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des Urheberrechts vorliegt oder nicht. Denn nur im ersteren Fall stellt die Ausstrahlung der Inhalte einen Eingriff in das ausschließliche Nutzungsrecht der Rechteinhaber dar. Folge eines solchen Eingriffs wäre der Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Inanspruchnahme der entsprechenden Nutzungsrechte. Der für die „öffentliche Wiedergabe“ Verantwortliche müsste also GEMA-Gebühren zahlen, soweit nicht ausschließlich GEMA-freie Musik abgespielt wird.
Die Entscheidungen können nicht unterschiedlicher ausfallen, wobei die Entscheidung des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig ist. Das Landgericht Köln hat vielmehr einige Fragen dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt und diese Entscheidung steht noch aus. Gleichzeitig vertreten die Kölner Richter in ihrem Vorabentscheidungsersuchen eine klare Rechtsauffassung. Nach Ansicht der Kölner Richter ist im Fall des Rehabilitationszentrums eine öffentliche Wiedergabe gegeben. DemgeAufentgenüber kommt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung zur Zahnarztpraxis zu der Auffassung, dass die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Zahnarztpraxen im Allgemeinen nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig ist.

Am 03. März 2016 fand an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) die Fachtagung zur Bewegungstherapie in der medizinischen Rehabilitation statt. Sie wurde von der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED) in Kooperation mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) ausgerichtet. Die Veranstalter boten den Tagungsteilnehmern ein interessantes Programm.

Die Informationsbreite war groß: Von Stellungnahmen seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) als Kostenträger, über dezidierte Einblicke in rehabilitationswissenschaftliche Forschungsarbeiten, bis hin zur Relativierung der wissenschaftlichen Empfehlungen unter Berücksichtigung der gegebenen strukturellen Bedingungen in der Praxis.

GruppenfotoGruppenfotoAm 19. und 20. Februar 2016 fand das zweite Treffen der neuen DVGS-Arbeitsgruppe für den Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) statt. Die Arbeitsgruppe mit dem Titel:  DVGS - Kompetenzteam BGM setzt sich zusammen aus DVGS-Mitgliedern von wissenschaftlichen Institutionen (ISSW Uni Heidelberg, FAW Leipzig, Universitätsklinikum Jena), Gesundheitszentren (Bad Rappenau, meditrain, salutrain), Fachkräften BGM, BGM Institute (oder Institute mit Anteilen BGM) (Inga, RIBE Institut, activleben, s-pri). Das BGM-Team entwickelt Konzepte im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildungen für GKVn sowie Unternehmen und standardisiert, realisiert und evaluiert die jeweiligen Konzepte im Anschluss.

Im Rahmen des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien, dessen Träger die Bundesärztekammer, die kassenärztliche Bundesvereinigung und die AG der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sind, ist für die chronische koronare Herzkrankheit jüngst die vierte Auflage erschienen. Im Zeitraum von Juli 2014 bis Februar 2016 wurden mehrere Kapitel komplett überarbeitet.

Im persönlichen Austausch macht sich der DVGS für seine Mitglieder bei der ZPP stark. Neu sind Zertifizierungen von Verbandskonzepten - sprich: DVGS -Programme.
In einem persönlichen Austausch am 28.1. in Berlin positionierte die Geschäftsführerin Frau Baldus bei der ZPP die professionalisierten Bewegungsfachkräfte DVGS und qualitätsgesicherten Programme des DVGS im Vergleich zu Laienverbänden des organisierten Sports und Fitnessverbänden.

In Bezug auf Anbieterqualifikationen und evidenten Qualitätskriterien gibt es im Leitfaden Prävention und bei der ZPP noch  Nachbesserungsbedarf.
Wir bleiben im Dialog.

Interessierte Mitglieder wenden sich bitte bei Fragen zur ZPP an Frau Saskia Gräfingholt unter dvgs@dvgs.de