Der DVGS hat eine Vereinbarung über die Durchführung und Vergütung des Rehabilitationssportes mit den Primärkassen in Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen. Der Vertrag ist zum 01.01.2016 in Kraft getreten und regelt die Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports als ergänzende Leistung zur Rehabilitation nach §43 SGB V i.V. m. §44 SGB IX. Weitere Information finden Sie hier.
DVGS Aktuell - Archiv 2016
Schulungstag für neue Anbieter für Rehabilitationssport
Der DVGS führt für neue Anbieter für Rehabilitationssport und für die, die es werden wollen, einen eintägigen Schulungstag durch. Die Schulung informiert über Zulassungskriterien, –verfahren und Abläufe zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports gemäß der Rahmenvereinbarung BAR § 44 SGB V