Der DVGS hat eine Vereinbarung über die Durchführung und Vergütung des Rehabilitationssportes mit den Primärkassen in Niedersachsen abgeschlossen. Der Vertrag ist zum 01.01.2016 in Kraft getreten und regelt die Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports als ergänzende Leistung zur Rehabilitation nach §43 SGB V i.V. m. §44 SGB IX.