Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) verabschiedete am 19.02.2016 die Bundesrahmenempfehlungen nach § 20 d Absatz 3 SGB V - zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention.

In der NPK sind alle Sozialleistungsträger mit Stimmrecht vertreten als Arbeitsgemeinschaft der Spitzenorganisationen der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung), SPV (Pflege), GUV (Unfallversicherung) sowie GRV (Rentenversicherung).
Daneben gibt es zahlreiche Mitglieder mit beratender Stimme - beispielsweise die Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung (in der der DVGS langjähriges Mitglied ist). Zudem wurde mit den zuständigen Ministerien auf Bundes- und Landesebene "Benehmen hergestellt".
Interessierte Leser können genauere Informationen downloaden unter www.gkv-spitzenverband.de

Kommentar von Seiten des DVGS:

Die Bundesrahmenempfehlungen bilden einen Umsetzungsrahmen des Präventionsgesetzes.
Trägerübergreifender Konsens ist dabei Würde und Bürde zugleich: ein breiter Konsens in der Erstellung (beispielsweise von Zielformulierungen) steht einem breiten Zustimmungsbedarf bei der künftigen Umsetzung gegenüber. Das lassen die trägerzugeordneten Beiträge in tabellarischen Aufstellungen zu Zielgruppen und Handlungsfeldern erahnen.

Bei der Formulierung gemeinsamer Ziele fällt ins Auge, dass die Empfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention aus der Defizitorientierung abgeleitet werden.
Im Fokus stehen epidemiologische und gesellschaftliche Herausforderungen die sich, demografisch bedingt, im Panoramawandel der Krankheiten (insbesondere Zunahme chronisch nicht übertragbarer Krankheiten) sowie im Arbeitsweltwandel widerspiegeln.
Hiervon leitet sich das Ziel der Reduktion von Risikofaktoren ab; schließlich wird das Ziel der Förderung von Gesundheit und der Ressourcen formuliert.
Die Zielsetzungen der Bundesrahmenempfehlungen orientieren sich an Menschen verschiedener Lebensphasen in deren Lebenswelten:

  • Gesund aufwachsen
  • Gesund leben und arbeiten
  • Gesund im Alter

Aus Sicht des DVGS erfreulich ist die deutliche Aufgabenstellung zur Behebung des Bewegungsmangels- auch wenn in der Benennung "zu beteiligender Organisationen und Einrichtungen" derzeit nur Sport - Vereine formuliert werden. Hier besteht noch ein hoher Handlungsbedarf zur wissenschaftlich begründeten Bewegungsförderung (Hinführung der Menschen in jeder Lebensphase in ihren Lebenswelten zu einem körperlich aktiven Lebensstil).