Die Tätigkeitsfelder und Ausbildungsgänge für Sport-/BewegungstherapeutInnen sind sehr vielfältig. Entsprechend vielseitig und umfangreich muss auch ein Fort- und Weiterbildungsangebot für sie ausgerichtet sein. Das Qualifizierungsangebot des Deutschen Verbandes für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) beruht deshalb auf einem modularen Stufensystem (4 Stufen) zur Erlangung von Zusatzqualifikationen. Hierbei wird zwischen Fort- und Weiterbildungsangeboten unterschieden, die mit DVGS-Lizenzen bzw. -Zertifikaten abgeschlossen werden.

Neben den Weiterbildungen zum „Sport-/Bewegungstherapeut DVGS“ und „Fachberater BGM“, die mit einem Zertifikat abschließen und die Weiterführung eines Berufsabschlusses in ein neues Tätigkeitfeld bedeuten, bietet der DVGS auch Fortbildungen mit bestimmten thematischen Schwerpunkten an, die mit Lizenzen abschließen. Diese qualifizieren Sport- /BewegungstherapeutInnen für einzelne Teilgebiete (z.B. Lizenz Sporttherapie bei Diabetes Mellitus DVGS) und ermöglichen die Abrechnungsfähigkeit in der Prävention oder Rehabilitation für diese speziellen Lizenzinhalte.

DVGS StufenmodelDVGS Stufenmodel

Am umfassendsten DVGS-Qualifizierung ist die Weiterbildung des Deutschen Verbandes für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS), die zur Zusatzqualifikation „Sport-/ Bewegungstherapie DVGS“ führt und die postgradual, ausbildungs- oder berufsbegleitend modular angeboten wird. Sie schließt mit einem Zusatztitel ab, der als Berufsbezeichnung durch den Fachverband vergeben wird, markenrechtlich geschützt ist und ergänzend zur ursprünglichen akademischen (z.B. Diplom-SportwissenschaftlerIn) bzw. nichtakademischen Berufsbezeichnung geführt wird. Die Weiterbildung ermöglicht eine Spezialisierung in einem von fünf Indikationsbereichen.
Die Indikation wird im Zusatztitel mitgeführt. Dieser könnte demnach z.B. wie folgt lauten:
Dipl. Sportlehrerwissenschaftler, Sport-/ Bewegungstherapie DVGS - Internistische Erkrankungen.

Die Zusatzqualifikation „Sport-/ Bewegungstherapie DVGS“ ist wahlweise zu erwerben in den Indikationen:

  1. Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie
  2. Neurologie (aufbauend auf einer bestehenden Zertifizierung ORT)
  3. Internistische Erkrankungen
  4. Psychiatrie/Psychosomatik und Sucht
  5. Onkologie

Die Zusatzqualifikation schließt mit einem Zertifikat ab, ist lebenslang gültig und setzt eine Mitgliedschaft im Deutsche Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) voraus. Die Zusatzqualifikation ist in der ambulanten medizinischen und stationären Rehabilitation von allen Leistungsträgern (BAR: GKV, DRV Bund; DGUV) zur Abrechnungsfähigkeit anerkannt.

Weiterbildung zum/zur „Sport-/Bewegungstherapeut*in" DVGS

Stufe I: Zulassung zur Sport-/ Bewegungstherapie DVGS
Bei der Stufe I handelt es sich um ein Anerkennungsverfahren, bei dem die bereits vorliegenden Qualifikationen überprüft werden, die aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen bei jedem Interessiertem anders sein können. Stufe I muss durchlaufen werden, um überhaupt zur Weiterbildung zugelassen zu werden.

Zugelassen zu den Lizenzen und Zertifikaten DVGS werden Personen mit einer Ausbildung als professionelle Bewegungsfachkraft mit mindestens dreijähriger akademischer oder entsprechender nichtakademischer Ausbildung mit mindestens 10 ECTS körpereigener Erfahrung / Sportpraxis. Hierzu gehören beispielsweise Berufsabschlüsse wie Sportlehrer, Sportwissenschaftler, Diplomsportlehrer, Diplomsportwissenschaftler, Magister, Bachelor und Master jeweils im Fach Sport-/Bewegungswissenschaft.

Zugelassen sind auch akademische bzw. nichtakademische Ausbildungsabschlüsse Physiotherapie mit mindestens 4 ECTS Sportpraxis körpereigener Erfahrung unter der Voraussetzung der Teilnahme an einem Sportpraxismodul von mindestens 6 ECTS.

Zulassungsvoraussetzungen erfolgen nur schriftlich und werden ausschließlich durch die Geschäftsstelle des DVGS geprüft in Form von Einzelanerkennungsverfahren. Auch die Prüfungen weiterer Anerkennung von Ausbildungsinhalten zur Erlangung der Stufen II, III und IV erfolgen in Form von Einzelanerkennungsverfahren. Hierzu reichen Sie bitte Ihre entsprechenden schriftlichen Nachweise ein an die DVGS-Prüfungskommission:

DVGS-Geschäftsstelle
Vogelsanger Weg 48
50354 Hürth
Fon: 02233-65017
E-Mail: dvgs@dvgs.de

Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie im DVGS-Modulhandbuch.

Stufe II: Grundlagen der Sport-/Bewegungstherapie DVGS
In Stufe II werden die Grundlagen der Sport-/Bewegungstherapie vermittelt. Dabei gliedern sich die Lehranteile in Onlinevorlesungen und Präsenzzeiten. Onlinevorlesungen müssen jeweils vor Besuch der Präsenzzeiten abgeschlossen werden. Die sonstige Reihenfolge der Lehrinhalte ist frei wählbar. Zu den obligaten Inhalten der Stufe II zählen:

  • Bewegungsbezogene Gesundheitskompetenz (dabei sind zunächst 2 ECTS Onlinevorlesungen zu absolvieren, bevor eine dreitägige Präsenzzeit/1 ECTS die Lehrinhalte vertieft.)
  • Gesundheitswissenschaftliche Grundlagen, die in einem dreitägigen Präsenzlehrgang/1 ECTS vermittelt werden.
  • Biologisch-medizinischer Lehrinhalte/Diagnostik (Onlinevorlesungen/Präsenzlehrgang). Biologisch-medizinische Grundlagen werden vorausgesetzt für den Besuch der dreitägigen/1 ECTS Präsenzphase zur Diagnostik. Biologisch-medizinische Grundlagen sowie Diagnostik sind vorausgesetzt beim Erwerb aller Wahlmodule (mit Ausnahme beim Fachberater BGM). Dabei ist der Besuch dieses obligaten Moduls nur einmalig zu erwerben für die Zulassung zu allen Wahlmodulen.

Darüber hinaus werden Wahlmodule als Präsenzlehrgänge angeboten, die frei gewählt werden können. In Summe muss die Wahl der Module jedoch 3 ECTS für den „Sport-/Bewegungstherapie DVGS“ umfassen.

Im Einzelnen handelt es sich um die Wahlmodule der Stufe II:

  • Rückenschule gemäß KddR
  • Osteoporose und Sturzprävention gemäß BIS
  • Medical Nordic Walking
  • Onkologie
  • Aquatraining
  • Fachberater BGM
  • E-Coach
  • Psychosoziales Modul/Entspannungsverfahren
  • Kräftigungstraining / Grundlagen der MTT

Die Wahlmodule der Stufe II bilden auch abrechnungsfähige Lizenzinhalte sowie Verbandskonzepte ZPP der Prävention (bzw. des Rehabilitationssportes).

Die Stufe II schließt mit einer Prüfung (Klausur) ab. Das erfolgreiche Bestehen ist die Voraussetzung für die Zulassung zu Stufe III.

In der folgenden Übersicht sehen Sie die Anforderungen der Stufe II im Überblick.
Stufe IIStufe II

Stufe III: Spezialisierungen der Sport-/Bewegungstherapie DVGS
In Stufe III werden die Spezialisierungen der Sport-/Bewegungstherapie vermittelt. Dabei gliedern sich die Lehranteile in Onlinevorlesungen und Präsenzzeiten. Onlinevorlesungen müssen jeweils vor Besuch der Präsenzzeiten abgeschlossen werden. Die sonstige Reihenfolge der Lehrinhalte ist frei wählbar. Ziel der Spezialisierungen ist die Erlangung eines indikationsübergreifenden Ansatzes der Sport-/Bewegungstherapie für co- und multimorbide Patientengruppen (unter Berücksichtigung etwaiger Pflegezustände). Die erforderlichen 10 ECTS gliedern sich in 3 ECTS obligate Lehrinhalte sowie 7 ECTS indikationsspezifischer Wahlmodule.

Zu den obligaten Inhalten der Stufe III zählen:

  • Indikationsübergreifende Diagnostik/Befunderhebung mit 1 ECTS (Onlinevorlesungen)
  • Indikationsübergreifendes Thema „Schmerz“ mit 1 ECTS (Onlinevorlesungen)
  • Ein offenes (indikationsfremdes) Wahlmodul mit 1 ECTS in Präsenzlehrgängen

Hierbei stellen die indikationsspezifischen Arbeitsgruppen des DVGS ein jeweils ausgewähltes Thema für AbsolventInnen eines anderen Indikationsschwerpunktes zur Wahl. Ziel ist es, neben den gewählten Schwerpunktindikationen eine erweiterte Einsicht in weitere Indikationsspezifika zu erhalten.

Die Wahlmodule Stufe III sind die fünf Indikationsschwerpunkte

  • Orthopädie / Rheumatologie /Traumatologie,
  • Neurologie,
  • Internistische Erkrankungen,
  • Psychiatrie, Psychosomatik und Sucht
  • Onkologie.

Die 7 ECTS Wahlmodule bilden dabei auch Lizenzinhalte für die Abrechnungsfähigkeiten in der Rehabilitation sowie im Rehabilitationssport.

Die Stufe III schließt ebenfalls mit einer Prüfung (Klausur) ab.

Stufe IIIStufe III

Stufe IV: Praktische Tätigkeiten
Zur Erlangung der Zertifizierung „Sport-/Bewegungstherapie DVGS“ ist der schriftliche Nachweis einer praktischen Tätigkeit durch den Arbeitgeber vorausgesetzt. Die praktische Tätigkeit kann in mehreren zeitlichen Einheiten oder in einer Zeiteinheit erworben werden. Sie muss die Tätigkeit in einer entsprechenden ambulanten oder stationären rehabilitativen, medizinischen Einrichtung abbilden. Vorausgesetzt wird ein Umfang von gesamt sechs Monaten mit einer Mindestwochenarbeitszeit von 30 Stunden.

Für die Erstellung eines Qualifikationsnachweises MTT ist die entsprechende Vollzeittätigkeit in einer entsprechenden zugelassenen Rehabilitationseinrichtung von mindestens 12 Monaten obligat.

Das Lehrangebot zu den einzelnen Stufen finden Sie hier.