* gemäß § 124 Abs. 3 SGB V, : FP = Fortbildungspunkt für eine Unterrichtseinheit von 45 Min. Die Fortbildungsverpflichtung umfasst 60 FP in 4 Jahren, davon möglichst 15 FP jährlich. Eine Übertragbarkeit der FPs nach 4 Jahren ist nicht möglich.
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