Fortbildungslizenzen

Als Bildungsträger im Gesundheitswesen bietet der DVGS seit über 40 Jahren qualitätsgesicherte Fortbildungen für akademisch wie nicht-akademisch ausgebildete Bewegungsfachkräfte an.

Fortbildungslizenzen DVGS

Mit den folgenden DVGS Fortbildungslizenzen erfüllen Sie die Anbieterqualifikation für bewegungsbezogene Angebote in mehreren Versorgungsbereichen im Gesundheitswesen: Prävention, Gesundheitsförderung, Prävention in der stationären Pflege, wohnortnahe Sport-/Bewegungstherapie, Rehabilitationssport und Funktionstraining.

Tipp: Suchen Sie nach Lizenzen, Indikationen (z. B. Adipositas, Onkologie), DVGS Verbandskonzepten oder abrechnungsfähigen Leistungen.

DVGS Verbandskonzepte

DVGS Verbandskonzepte

Verständnis

Der DVGS stellt DVGS-Fortbildungslizenzen für erfolgreich abgeschlossene Fortbildungen aus.

Diese sind weit mehr als reine Qualifikationsnachweise. Sie repräsentieren Qualitäts- und Qualifikationsstandards in der bewegungsbezogenen Gesundheitsversorgung.

Als langjähriger Bildungsträger achten wir auf Qualität und Transparenz, richten uns an gültigen Qualifikationsrahmen aus und sind im ständigen Austausch mit den Leistungsträgern im Gesundheitswesen über die Art, Inhalte und Umfang der Fort- und Weiterbildungen.

Fortbildung

Fortbildungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt und haben das Ziel, berufliche Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Die DVGS Fortbildungen richten sich an Personen mit einer 3 bis 5 jährigen akademischen sport-/bewegungswissenschaftlichen Ausbildung oder Personen mit nicht-akademischen Ausbildungsabschlüssen in der Physiotherapie oder Sport- und Gymnastiklehrer.

Fortbildungen qualifizieren zur eigenständigen Konzeption, Umsetzung und Evaluation analoger, hybrider und digitaler bewegungsbezogener Leistungen.

Inhalte, Art und Umfang der Fortbildung sind im aktuell gültigen DVGS Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie beschrieben.

DVGS Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie ↗

Bedingungen

Eine DVGS Fortbildungslizenz…
  • wird natürlichen Mitgliedern des DVGS ausgestellt
  • wird in Form eines digitalen Dokuments nur durch den DVGS ausgestellt
  • besitzt eine befristete Gültigkeit, die auf der Lizenz explizit angegeben ist
  • muss regelmäßig und mit einem Lehrgang von mindestens 15 Unterrichtseinheiten verlängert werden
  • verliert ihre Gültigkeit bei Beendigung der Mitgliedschaft im DVGS

Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie mich gern bei Fragen zu den Fortbildungslizenzen an.

E-Mail: dvgs@dvgs.de
Fon: +49 2233 65 017