Leistung, Prävention Gesundheitsförderung

Prävention in der stationären Pflege

Verständnis

Grundlage:

Präventive Maßnahme richten sich an pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen, um die Gesundheit im biopsychosozialen Verständnis zu stärken sowie das Risiko für Krankheit oder Pflegebedürftigkeit zu verringern. Pflegekassen können die Pflegeeinrichtungen darin unterstützen, Bewegungsprogramme in Gruppen anzubieten und die körperliche Aktivität pflegebedürftiger Menschen im Alltag zu erhöhen.

Anbieter werden

Im Leitfaden „Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI“ des GKV-Spitzenverbandes sind Zulassungskriterien niedergelegt.

  • Die Zulassung von Maßnahmen im Handlungsfeld körperliche Aktivität bzw. Bewegungsförderung erfolgt in Abstimung mit den einzelnen Pflegekassen.
  • Hierfür muss ein Konzept und ein Kosten- wie Zeitplan eingereicht werden sowie die Qualifikation der durchführenden Fachkraft nachgewiesen werden.
  • Mitglieder des DVGS können bereits bei der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifzierte Verbandskonzepte des DVGS für eigene Maßnahmen nutzen.
  • Sprechen Sie uns an, wenn Sie dazu Fragen haben. Ihr Kontakt: angelika.baldus@dvgs.de

Qualifikationen des DVGS

Mit diesen Qualifikationen des DVGS erfüllen Sie die Anbieterqualifikation für die Tätigkeit in diesem Bereich. Klicken Sie auf die jeweilige Qualifikation, um zu erfahren, welche Leistungen Sie damit noch erbringen und abrechnen können.

DVGS Lizenz Sporttherapie | Entspannungsverfahren
DVGS Lizenz Sporttherapie | Geriatrie
DVGS Lizenz Sporttherapie | Herzkreislauf
DVGS Lizenz Sporttherapie | Medical Nordic Walking
DVGS Lizenz Sporttherapie | Osteoporose
DVGS Lizenz Sporttherapie | Sturzprävention gemäß BIS
zuletzt geprüft von: Dr. Rene Streber zuletzt geprüft am: 01.08.2026