Als Bildungsträger im Gesundheitswesen bietet der DVGS seit über 40 Jahren qualitätsgesicherte Weiterbildungen für akademisch wie nicht-akademisch ausgebildete Bewegungsfachkräfte an.
Welche Weiterbildungen des DVGS sind in welchen Versorgungsbereich anerkannt und abrechnungsfähig?
Weiterbildungszertifikate & Qualifikationsnachweise
Die Weiterbildungen qualifizieren gezielt für eine Vielzahl an Tätigkeitsfeldern der Gesundheitsversorgung, insbesondere zur Tätigkeit in der Sport-/Bewegungstherapie in der ambulanten wie stationären Rehabilitation. Die folgenden Weiterbildungszertifikate und Qualifikationsnachweise sind bei allen Leistungsträgern wie der Deutschen Rentenversicherung (DRV), dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenvesricherung (GKV-SV) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anerkannt. Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Weiterbildungszertifikaten und den dazugehörigen Tätigkeitsfeldern:
Tätigkeitsfelder
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Was ist ein DVGS Weiterbildungszertifikat?
Verständnis
Der DVGS stellt DVGS-Weiterbildungszertifikate für erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen aus. Als langjähriger Bildungsträger achten wir auf Qualität und Transparenz, richten uns an gültigen Qualifikationsrahmen aus und sind im ständigen Austausch mit den Leistungsträgern im Gesundheitswesen über die Art, Inhalte und Umfang unserer Weiterbildung.
Weiterbildung
Weiterbildungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt und bauen auf einer bereits abgeschlossenen Qualifikation auf.
Sie gehören zur beruflichen Bildung und haben das Ziel, für ein neues Tätigkeitsfeld (hier: die Sport-/Bewegungstherapie in der Rehabilitation) zu qualifizieren.
Die Weiterbildung richtet sich an Personen mit einer 3 bis 5 jährig akademischen sport-/bewegungswissenschaftlichen Ausbildung oder Personen mit einem nicht-akademischen Ausbildungsabschluss in der Physiotherapie oder Sport- und Gymnastiklehrer.
Inhalte, Art und Umfang der Weiterbildung sind im aktuell gültigen DVGS Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie beschrieben.
DVGS Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie ↗Bedingungen
Ein DVGS Weiterbildungszertifikat…- wird in Papierform von der Geschäftsstelle des DVGS ausgestellt,
- ist lebenslang gültig,
- muss nicht aufgefrischt werden.
- dient dazu, dass Sie gegenüber anderen Leistungserbringerverbänden, Kostenträgern oder Ihrem Arbeitgeber den Nachweis Ihrer Qualifikation erbringen können.
Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite!
Ihre Ansprechpartner

Sabine Berndt
Sprechen Sie mich gern bei Fragen zur Weiterbildung an.
E-Mail: sabine.berndt@dvgs.de
Fon: +49 2233 65 018