Anerkennungsverfahren
Sie haben die Möglichkeit, sich Inhalte des DVGS-Stufenmodells aufgrund Ihrer Ausbildung bzw. Fort- und Weiterbildungen anerkennen zu lassen.
Hier gilt das Einzelanerkennungsverfahren der Stufe I, bei dem die bereits vorliegenden Qualifikationen überprüft werden, die aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen bei jedem Interessierten anders sein können.
Die Stufe I muss durchlaufen werden, um zu Fort- und Weiterbildungen zugelassen zu werden.
Zugelassen zu den Lizenzen und Zertifikaten des DVGS werden Personen mit einer Ausbildung als professionelle Bewegungsfachkraft mit mindestens dreijähriger akademischer oder entsprechender nichtakademischer Ausbildung mit mindestens 10 ECTS körpereigener Erfahrung/Sportpraxis.
Hierzu gehören beispielsweise Berufsabschlüsse wie Sportlehrer, Sportwissenschaftler, Diplomsportlehrer, Diplomsportwissenschaftler, Magister, Bachelor und Master jeweils im Fach Sport-/Bewegungswissenschaft.
Zugelassen sind auch akademische bzw. nichtakademische Ausbildungsabschlüsse Physiotherapie mit mindestens 4 ECTS Sportpraxis/körpereigener Erfahrung unter der Voraussetzung der Teilnahme an einem Sportpraxismodul von mindestens 6 ECTS.
Zulassungsvoraussetzungen erfolgen nur schriftlich und werden ausschließlich durch die Geschäftsstelle des DVGS geprüft in Form von Einzelanerkennungsverfahren. Hierzu reichen Sie bitte Ihre entsprechenden schriftlichen Nachweise ein an die DVGS Prüfungskommission.
Einzureichende Unterlagen:
- Checkliste
- Komplettes Berufsabschlusszeugnis (ggf. mehrseitig) z. B. Gymnastiklerer*in/Dipl. Sportlehrer*in
- Bachelor Urkunde (+Diploma Supplement, mehrseitig)
- Master Urkunde (+ Diploma Supplement, mehrseitig)
- Institutsnachweis (falls vorhanden, fragen Sie bitte bei Ihrer Studiengangs-Leitung der Universität nach)
- Qualifikationen (Fort-, Weiter- und Zusatzausbildungen)
- Bescheinigung praktische Tätigkeit
Schriftliche Nachweise Ihrer mindestens 6-monatigen Vollzeittätigkeit, mit einer Mindestarbeitszeit von 30 Wochenstunden, in einer anerkannten und zugelassenen medizinischen Rehabilitationseinrichtung.
(Form: Briefkopfbogen, Firmenstempel, Unterschrift, Wochenarbeitsstunden, Zeitraum, Tätigkeitsbeschreibung)
Die Unterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse:
DVGS e. V.
Vogelsanger Weg 48
50354 Hürth-Efferen
oder per Mail an: dvgs@dvgs.de
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie im DVGS-Modulhandbuch.
Lizenzen
- Lizenzen des DVGS e. V. werden für einen Zeitraum von drei Jahren erworben und nur an DVGS-Mitglieder vergeben. Mit Vorgaben BAR ist die Lizenz „Sporttherapie in der Kardiologie“ lediglich gültig für zwei Jahre.
- Frühestens zwei Jahre vor und spätestens bis drei Jahre (Kardiologie-Lizenz zwei Jahre) nach Gültigkeitsdatum müssen die Lizenzen mit einem mind. 15 Unterrichtseinheiten (bzw. den entsprechenden ECTS) umfassenden Refresher verlängert werden. Die Verlängerung beträgt jeweils drei Jahre ab Gültigkeitsdatum. Anerkennungsinhalte erfragen Sie bitte in der DVGS-Geschäftsstelle.
Zur Verlängerung der Lizenzen reichen Sie bitte Ihren Lizenzpass und Refresher-Nachweis in der Geschäftsstelle ein. - Die Lizenz erlischt bei Ablauf bzw. Austritt aus dem DVGS e. V.
DVGS-Lizenzpässe sind im Besitz des DVGS und müssen nach Austritt zurückgegeben werden. - Bei Wiedereintritt in den DVGS, Anerkennungen oder nicht rechtzeitig verlängerten Lizenzen müssen eine erneute schriftliche und eine mündliche Prüfung absolviert werden. Diese Prüfungen sowie die Ausstellung neuer Lizenzpässe sind gebührenpflichtig.
Die Lizenzbedingungen des DVGS finden Sie hier.
Lizenzen und Zertifkate
Es gelten die Zulassungsvoraussetzungen des DVGS e. V. gemäß Zulassungsordnung Sport-/Bewegungstherapie von 12/2018 sowie gemäß Zulassungsordnung Zusatzqualifikation Gesundheitsförderung von 07/2019.
- Absolvent*innen eines sport-/bewegungswissenschaftlichen Studium: Lehramt mit erster Staatsprüfung, Magister Sportwissenschaft, Diplomsportlehrer*innen, Sportökonome, Diplomsportpädagogen, Diplomsportwissenschaftler*innen, Bachelor und Master of Arts(Science mit 10 ECTS sportwiss. Praxis / 20 ECTS mit sport-/bewegungswissenschaftlicher Theorie
- Sportlehrer*innen im freien Beruf; sechssemestrige Ausbildung (nach Vorlage des Ausbildungsabschlusses)
- Sport- und Gymnastiklehrer*innen (mit Schwerpunkt pflegerische/therapeutische Gymnastik)
- Physiotherapeut*innen
Wichtig: Antrag und schriftliche Nachweise erforderlich! Vorlage des Abschlusszeugnisses!
- Studierende und Fachschüler*innen können nach bestandener Zwischenprüfung an den Lizenzlehrgängen teilnehmen, erhalten jedoch lediglich eine Teilnahmebestätigung. Diese kann innerhalb von vier Jahren mittels der Ausbildungsabschlussbescheinigung in eine Lizenz umgewandelt werden. Nach Ablauf von vier Jahren ist zur Lizenzerstellung der Nachweis eines mind. 15 UE umfassenden Refreshers notwendig. Einzellizenzen als Teilprüfungen können auch bei Nichtbestehen der Gesamtprüfung (Zertifikat) erteilt werden.
Bestehen der fachspezifischen Prüfungen
- Vorlage eines Passfotos pro Lizenzpass
- Für Bewerber*innen, deren Studienabschluss an einer nicht deutschsprachigen Universität erfolgte, sind der Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse sowie eine beglaubigte Übersetzung der Zeugnisurkunde sowie eine beglaubigte Anerkennung des akademischen Grades notwendig.
- Mitgliedschaft im DVGS e. V.
- Entrichtung aller erforderlichen Gebühren.
Die Zulassungen zu Prüfungsverfahren im Rahmen von DVGS-Lehrgängen zur Erlangung der DVGS-Lizenzen / DVGS-Zertifikate setzen im Präsenzkurs eine 100%ige Anwesenheit zwingend voraus. Im Fall einer Verhinderung der Anwesenheit ist spätestens drei Tage nach Eintritt des Verhinderungsfalles eine behördliche Nachweisgebung (z. B. Attest) in der DVGS Geschäftsstelle einzureichen.
Prüfungstermine und Prüfungsorte sind bei den einzelnen Lehrgängen aufgeführt, sie finden direkt im Anschluss an den Lehrgang statt.
Zu den Abschlussprüfungen der Stufen II und III sowie Anerkennungs- oder Zertifikatsprüfungen bietet der DVGS mehrere Prüfungstermine im Jahr an verschiedenen Standorten an. Der Prüftermin wird mit dem DVGS bilateral vereinbart. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf per Mail an den DVGS: dvgs@dvgs.de.