Modulares Qualifikationsangebot

Quellenangabe: ©Mathias Rosenthal – www.shutterstock.com.Quellenangabe: ©Mathias Rosenthal – www.shutterstock.com.

Die Tätigkeitsfelder in der Gesundheitsförderung sind vielfältig. Sie richten sich nach den Vorgaben des Präventionsgesetzes und bilden das Handlungsfeld „Bewegungsgewohnheiten“ in Lebensphasen und Lebenswelten ab.
Das Weiterbildungszertifikat Gesundheitsförderung soll befähigen zur Tätigkeit (Konzeption und Realisation) als „Settingberater*innen“ (z. B. auch selbstständige Tätigkeit) in den unterschiedlichen Lebenswelten (Familie, Kita, Schule, Betriebe, Kommune, Alten-/Pflegeheim).

Sowohl das Modulsystem für die Zertifizierung Gesundheitsförderung DVGS wie auch Module für die Fortbildungslizenzen DVGS folgen den Vorgaben des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbandes vom 01.10.2018. In der Zulassung werden die Mindestlevelvorgaben sowohl für die Durchführung von Bewegungsangeboten im Präventionsprinzip 1 wie auch im Präventionsprinzip 2 umfänglich berücksichtigt.
Der DVGS gewährleistet die Einhaltung der Mindestlevelvorgaben durch die Anerkennung von Zulassungsvoraussetzungen bei der Zertifizierung Gesundheitsförderung (Sichtung Ihrer Ausbildungszeugnisse/Berufsabschlüsse im Hinblick auf die Stufen I und II Gesundheitsförderung). Die Lizenzen des DVGS beinhalten die Einweisung in das durchzuführende Programm (Stundenbilder). Mit dem Lizenzausweis hält der DVGS Verbandskonzepte vor, die für Lizenzträger des DVGS bei der Antragstellung zur Zertifizierung ZPP verwendet werden können. Neben dem Lizenz- und Verbandskonzept erhalten DVGS-Mitglieder und Lizenzinhaber*innen zudem die jeweiligen Stundenprogramme.

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Qualifikation Gesundheitsförderung

Stufe I und II:

Für den Nachweis der Stufen I und II gilt im DVGS das personalisierte Anerkennungsverfahren (Einzelanerkennung). Unter Beachtung der Kriterien zur Strukturqualität sowie der Prüfhoheit der ZPP im Leitfaden Prävention (01.10.2018) erfolgt eine Anerkennung des Status der Aus-, Fort- und Weiterbildung des Antragstellers.

Zur Prüfung anerkannt werden folgende Nachweise/Dokumente bzw. Inhalte erworbener Aus-, Fort- und Weiterbildungen:

  1. Nachweis der fachwissenschaftlichen, fachpraktischen und fachübergreifenden Kompetenzen durch Nachweis von ausbildungsimmanenten Lehrinhalten (vgl. ECTS Vorgaben
  2. Ergänzungen bei Vorliegen mindestens 60% der Mindeststandards in maximaler Gesamtstundenanzahl von 40% durch DVGS-eigene bzw. DVGS-anerkannte Lehrinhalte der mit dem DVGS kooperierenden Bildungsstätten
  3. Anerkennungen der Weiterbildungs-Zertifikate und Fortbildungslizenzen zur Sport-/Bewegungstherapie DVGS

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Stufe III:

Für den Erwerb der Stufe III Gesundheitsförderung gilt folgende Regelung unter Einbezug des Einzelanerkennungsverfahrens:

  1. Die Lehranteile gliedern sich in Online-Vorlesungen und Präsenzzeiten.
  2. Die Lehrinhalte gliedern sich in obligate Module und Wahlmodule.
  3. Die Prüfungen zu den Wahlmodulen finden am Ende des Lehrganges statt.
  4. Die Prüfungen zur Stufe III finden nach Abschluss der obligaten Module statt.

Obligate Module (gesamt 7 ECTS) sind:

  1. Bewegungsbezogene Gesundheitskompetenz (3 ECTS)
  2. Strategien der individuellen Gesundheitsförderung und Prävention/Settingansatz (3 ECTS)
  3. Lebensstilorientierte Assessments (1 ECTS)

Wahlmodule bilden die aufgeführten grünen Module. Es sind insgesamt 3 ECTS wahlweise zu belegen bzw. nachzuweisen.

Obligate Module sowie Wahlmodule zum Erwerb des Zertifikates Gesundheitsförderung sind teilweise in der Stufe III identisch mit den Lehrinhalten der Zertifikate und Lizenzen der Zusatzqualifikationslehrgänge der Sport-/Bewegungstherapie Stufe II.

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Das Lehrangebot zu den einzelnen Stufen finden Sie hier.