Berlin, 21. Januar 2016 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das strukturierte Behandlungsprogramm (Disease-Management-Programm, DMP) für Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 in allen wesentlichen Punkten aktualisiert. Einen entsprechenden Beschluss fasste der G-BA am Donnerstag in Berlin. Derzeit werden rund 4 Millionen Versicherte nach den Vorgaben des DMP Diabetes mellitus Typ 2 betreut.

Dazu erklärte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses DMP:

„Mit der Aktualisierung der DMP-Anforderungen stellt der G-BA sicher, dass die Behandlung der eingeschriebenen Versicherten weiterhin dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens entspricht. Sämtliche diagnostischen, therapeutischen und qualitätssichernden Maßnahmen wurden anhand aktueller Leitlinien überprüft und bei Bedarf angepasst oder ergänzt. Beispielsweise heben die neuen DMP-Anforderungen stärker als bisher hervor, dass für den Blutzucker Zielwerte festzulegen sind, die Alter, Begleiterkrankungen oder auch Symptomfreiheit des Patienten berücksichtigen. Da Langzeitkomplikationen ebenso wie akute Unterzuckerungen vermieden werden sollen, spielt die richtige Einstellung des HbA1c innerhalb eines empfohlenen Zielkorridors eine große Rolle. Die Therapieempfehlungen zu blutzuckersenkenden Arzneimitteln hat der
G-BA an die aktuelle nationale Versorgungsleitlinie angepasst. Grundlegend überarbeitet wurden auch die Vorgaben hinsichtlich des diabetischen Fußsyndroms. Hierbei haben präventive Maßnahmen einen höheren Stellenwert als bisher.“

Neben der inhaltlichen Aktualisierung des DMP beschloss der G-BA auch eine Anpassung der Anforderungen an die Dokumentation der Befunde, der therapeutischen Maßnahmen und der Behandlungsergebnisse. Die detaillierten Informationen sind dem Beschlusstext sowie den Tragenden Gründen zu entnehmen, die in Kürze auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht werden. Das aktualisierte DMP Diabetes mellitus Typ 2 wird als weitere Anlage in die DMP-Anforderungen-Richtlinie aufgenommen, die bisherigen Regelungen in den Anlagen der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) werden entsprechend entfallen.

Der heutige Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.