Quellenangabe: © Jacob Lund– www.shutterstock.com
Wir unterscheiden zwischen ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern des Verbandes.
Ordentliches Mitglied kann werden, wer
1a) auf der Grundlage einer sportpädagogischen/sportwissenschaftlichen Ausbildung in der bewegungs- und sportbezogenen Gesundheitsförderungen und/oder in der Sporttherapie/im Rehabilitationssport tätig ist;
1b) sich in einer unter 1a) genannten Ausbildung befindet.
Außerordentliches Mitglied kann werden,
2a) Einzelperson, die nicht der Gruppe 1a + 1b angehört.
2b) Körperschaft, die nicht der Gruppe 1a + 1 b angehört.
Beitragsarten
Wieviel | Wer |
50,- Euro | Förderer außerordentliche Mitglieder |
70,- Euro | Teilzahlende, ermäßigte (Arbeitslosigkeit u. Ä.) ordentliche und außerordentliche Mitglieder (vgl. 1a + 2a) sowie ordentliche Mitglieder und außerordentliche Mitglieder nach 1b (Bitte Ermäßigungsnachweise halbjährlich einreichen) |
130,- Euro | Vollzahlende, berufstätige ordentliche und außerordentliche Mitglieder (vgl. 1a + 2a) (Bitte Zeugnis einreichen) |
500,- Euro | außerordentliche Mitglieder juristische Personen gem. 2b: hier Vereine |
600,- Euro | außerordentliche Mitglieder juristische Personen gem. 2b: hier kommerzielle Einrichtungen |
Wenn mehr als ein vollzahlendes Familienmitglied dem DVGS beitritt, zahlt das 1. Familienmitglied 130,- Euro/Jahr, jedes weitere 70,- Euro/Jahr.
Die Beitragsgebührenhöhe bezieht sich jeweils auf ein Geschäftsjahr (hier: 01.01. bis 31.12. d. J.) und ist fällig per Lastschrift mit Erhalt der Jahresabrechnung zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres.
Hier finden Sie unseren Anmeldeantrag für die Mitgliedschaft.
Dauer der Mitgliedschaft
Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt mindestens 2 Jahre. Sie kann satzungsgemäß mit vierteljährlicher Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres (31.12. eines jeden Jahres) beendet werden. Die Kündigung muss satzungsgemäß schriftlich per Einschreiben an die Geschäftsstelle erfolgen. Die Kündigung ist letztmalig möglich zum jeweils 30.9. des laufenden Jahres.
Adressänderungen
Bitte teilen Sie Änderungen von Wohnsitz, Telefon- und Bankverbindung sowie der Wegfall der Voraussetzungen für die Beitragsermäßigung der Geschäftsstelle umgehend schriftlich mit.
Das geht ganz einfach per E-Mail an: martina.weitz@dvgs.de
Satzung
Die Satzung des Vereins kann vor Einsenden des Aufnahmeantrags in der Geschäftsstelle angefordert werden. Die Satzung wird mit Erteilung der Aufnahmebestätigung versandt. Sie können sie aber auch hier einsehen.
Organ des DVGS: Zeitschrift für Bewegungstherapie und Gesundheitssport
Der Bezug unserer Verbandszeitschrift ist für jedes Mitglied obligatorisch. Die Zeitschriftengebühr beträgt 33,50 Euro inkl. MwSt. und kann als Fachliteratur steuerlich geltend gemacht werden.
Finanzamt
Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Jedes Mitglied erhält von uns nach Ablauf des Geschäftsjahres unaufgefordert die entsprechende Zuwendungsbestätigung zur Vorlage bei den Finanzbehörden.