dvgs 2C RGBdvgs 2C RGBDer DVGS als BAR Rahmenpartner gewährleistet, dass die Anbieter für Rehabilitationssport den Rehasport nach den Grundsätzen der BAR-Rahmenvereinbarung ordnungsgemäß durchführen. Hierzu wird u.a. jede einzelne Übungsgruppe geprüft. Der DVGS konnte aktuell die 1500. Gruppe für den Rehabilitationssport als ergänzende Leistung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX anerkennen. Derzeit setzen 57 über den DVGS zugelassene Anbieter bundesweit Rehabilitationssport um. Weitere Informationen zum Rehasport finden Sie hier.