Durch steuerrechtliche Änderungen war die arbeitgebergeförderte betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) seit Anfang 2019 unerfüllbaren Anforderungen unterworfen.

Erfreulicherweise konnte durch den Einsatz vieler Akteure, u. a. des GKV-Spitzenverbandes, eine Lösung gefunden werden, sodass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch zukünftig die wichtigen Maßnahmen im Rahmen der BGF in Anspruch nehmen können. Weiterlesen.