Verschiebung des Stichtags für die Bestandsschutzregelung zugunsten von anerkannten Kursanbietenden in der verhaltensbezogenen Prävention

Der Stichtag für die Gewährung des Bestandsschutzes für anerkannte Kursleiterinnen und Kursleitern wird vom 30.09.2020 auf den 31.12.2020 verschoben.

Da derzeit der Erwerb von Zusatzqualifikationen und Programmeinweisungen aufgrund der Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen erschwert ist, verschiebt der GKV Spitzenverband den o.g. Stichtag um 3 Monate.