Die Leistungsverpflichtung der Krankenversicherung und Pflegekassen bleibt bestehen. Allerdings können die Ausgaben der GKV von den gesetzlichen Vorgaben in 2020 ausnahmsweise abweichen. Der DVGS hatte zu diesem Punkt auch eine Stellungnahme im Bundestag eingereicht zur weiteren Notwendigkeit von Präventionsleistungen in dieser epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Weiterlesen