DVGS vertreten im Bundesministerium für Gesundheit bei der Anhörung zu dem Entwurf eines Präventionsgesetzes (PrävG.)

dvgs logodvgs logoDer Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention
wurde beteiligten Partnern des Gesundheitswesens zugeleitet mit der Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis 21.11.2014.
Am 26.11.2014 lud das Bundesministerium für Gesundheit zur öffentlichen Stellungnahme in Form einer Anhörung nach Berlin ein.
Erklärtes Ziel ist die Beschlussfassung im Kabinett am 17.Dezember 2014.
Der DVGS –als Fachverband für körperliche Aktivität, Bewegung und Sport- gab sowohl eine schriftliche Stellungnahme ab und war auch bei der Anhörung durch die Geschäftsführerin Frau Baldus vertreten. (hier geht's zur Stellungnahme des DVGS e.V.).

Anhörungsergebnisse aus Sicht des DVGS

Über die in der eigenen DVGS-Stellungnahme gewählten Aspekte zur einem PrävG aus Sicht des DVGS, sind folgende Ergebnisse der Anhörung interessant:

  • in der Expertise des DVGS für das Aktionsbündnis Prävention (mit der Gesellschaft für Prävention e.V. als Sprecher der Netzwerkplattform) vertritt der DVGS die Gesundheitsförderung und Prävention als weitere Säule in der Gesetzlichen Verankerung vergleichbar mit der Kuration, Rehabilitation und dem Heilmittelsektor. Der Entwurf sieht jedoch die Gesundheitsförderung/Prävention als Querschnitt-Thema im Sozialgesetzbuch vor.
  • der DVGS empfiehlt auch eine gesetzliches Verankerung des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung im Rahmen eines PrävG. Diese Rolle soll künftig einer Nationalen Präventionskonferenz bzw. einem Präventionsforum zukommen. Die Rollenverteilung an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und an die Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung wurden in Berlin sehr kontrovers diskutiert – insbesondere die GKVn (vorgesehene Finanziers eines solchen Qualitätssicherungsinstitutes) forderten mehr inhaltlichen Einfluss. Ob eine Behörde des BMG unabhängiger und objektiver Qualitätswahrer innerhalb des Gesundheitswesens sein kann – hierüber gingen die Meinungen weit auseinander. Deutlich wurde, dass „Zertifizierungen" von Maßnahmen weitestgehend abgelehnt werden.

Sehr interessant war die vorgesehene Definition des Begriffs „Prävention" – hier changierten die Vorschlage von Primär,- Sekundär – bis hin zur Tertiärprävention (vertreten durch insbesondere die GKVn und die Ärzteschaft, beispielsweise beim Thema „chronische Erkrankungen"). Sollte dem stattgegeben werden, darf der Markt gespannt sein auf die Schnittstellenproblematik zur Rehabilitation.

Die innerhalb des Referentenentwurfes vorgesehenen Zielsetzungen des PrävG. sind nicht –wie scheinbar- willkürlich gewählt – so etwa die Früherkennung bis Behandlung (!) des Diabetes mellitus oder die Verhinderung (!) von Brustkrebs. Die Zielsetzungen orientieren sich an den veröffentlichten gesundheitszielen.de des BMG.

Einhellige Meinung aller Anwesenden war, dass der Begriff der Lebenswelten zu eng gefasst sei - und mehr die Public Health Aspekte (und Verhältnisprävention) berücksichtigen müsse (vgl. auch Stellungnahme des DVGS). Die Fokussierung auf die Lebenswelt „Betrieb" wurde einvernehmliche begrüßt.

Unnötig zu erwähnen, dass die entsprechenden Lobbygruppen in Berlin deren Standpunkte vertreten haben:

  • Ärzte (insbesondere Arbeitsmediziner) und Psychologen drängen stark in die Prävention.
  • Ärzte fordern mehr medizinische Untersuchungen; Psychologen mehr psychologische.
  • Ernährungswissenschaftler möchten mehr gesündere Ernährung; Bewegungswissenschaftler mehr Bewegung.
  • Apothekenverbände argumentieren für mehr Impfungen.
  • Gesetzliche Krankenversicherer verlangen mehr Kostenbeteiligungen durch die privaten.

Das positive Fazit der meisten Anwesenden aber war: wir brauchen deutlich mehr Evidenz und Evaluationen in der Gesundheitsförderung und Prävention.

Vielleicht gelingt künftig der Prävention (sollte das Gesetz beschlossen werden) eher als der Rehabilitation (im SGB IX § 10a) die Umsetzung einer bedarfsorientierten Leistungszuweisung?
In der Weihnachtszeit ist Wünschen erlaubt.

Gelesen 7281 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 27 Januar 2016 10:20

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