Inhalt

B&G, 01/2015B&G, 01/2015

3. Editorial

 Wissenschaft

6. Huber, G; Weiß, K : Betriebliche Gesundheitsförderung – Trends und Forschungsupdate 2014

10. Ziesche, S; Köppel, M; Weiß, K; Huber, G; Bosch, R : Der Heidelberger Health-Score HHS 2.1 – ein Instrument zur Bedarfserhebung, Steuerung und Analyse der Effektivität gesundheitsorientierter Maßnahmen in Unternehmen

15. Ziesche, S : Nutzenpotenziale von betrieblicher Gesundheitsförderung

21. Hoffmann, A; Hildebrand, C; Bös, K : Betriebliches Gesundheitsmanagement an Hochschulen in Baden-Württemberg

26. Lange, M; Reindl, C; Kramp, V; Eckert, K : Aufbau, Strukturen und Umsetzungswege des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) – eine einführende Übersicht

 

Praxis

32. Gräfingholt, S : Portfolio „Betriebliche Gesundheitsförderung DVGS e.V.“

37. Specht, T; Usdrowski, G; Feddersen, D; Glaser-Möller, N; Roese, I; Breiholz, J; Mux, B; Alles, T : „Um den mache ich mir Sorgen“ – Erfolgreiches Kooperationsprojekt „Grundfos–Aukrug zur Erhaltung der Beruflichen Integration“ (GABI)

44. Holm, T : Gesundheitsmanagement im Unternehmen – Mit Unterstützung der Techniker Krankenkasse eine leistungsfähige und motivierte Belegschaft sichern

Recht

46. Beden, M : Rehabilitationssport und Umsatzsteuer

Editorial

Angelika BaldusAngelika BaldusLiebe Leserinnen, liebe Leser,

am 17. Dezember 2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) beschlossen (Pressemitteilung Nr. 65, Berlin 17.12.2014).
Nun muss das Gesetz noch den Bundestag/Bundesrat passieren. Es soll die Grundlage für die Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen verbessern. Diese Nachricht erreicht uns pünktlich zum Erscheinen der vorliegenden Ausgabe der B&G zum Thema „Workability“. Ein Schwerpunkt des Präventionsgesetzes ist die Förderung der Prävention im Betrieb. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollen in den Fokus der Leistungen der Krankenkassen rücken. Mit einem Mehr an Leistungen – verbunden mit der Verbesserung der Beratung und Unterstützung sowie einer engeren Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz – sollen deutlich mehr Unternehmen mit Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung erreicht werden.

Die Verbesserungen des Präventionsgesetzes im Einzelnen:

  • Der Gesetzentwurf setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Präventionsakteure: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sollen auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung, die erstmals eine Präventionsaufgabe erhält, eingebunden werden.
  • In einer Nationalen Präventionskonferenz definieren Sozialversicherungsträger unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Sozialpartner gemeinsame Ziele und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen. Dadurch sollen die vielfältigen Ansätze in der Prävention und Gesundheitsförderung gebündelt und abgestimmt bei den Menschen vor Ort ankommen.
  • Die Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhalten bei entsprechender finanzieller Beteiligung die Möglichkeit, als gleichwertige Mitglieder in der nationalen Präventionskonferenz Verantwortung zu übernehmen.
  • Die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung sollen mehr als verdoppelt werden. Dazu soll der derzeitige Ausgabenrichtwert von 3,09 Euro auf 7 Euro angehoben werden, sodass die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro in Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Mit den Leistungen der Pflegekassen von rund 21 Millionen Euro für die Unterstützung gesundheitsförderlicher Verhältnisse in den Pflegeeinrichtungen stehen damit zukünftig insgesamt jährlich etwa 511 Millionen Euro der Kranken- und Pflegekassen für primärpräventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.
  • Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden zu präventionsorientierten Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt. Künftig soll ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und Risikofaktoren gelegt werden, die zu einer Krankheit führen können. Dazu gehört auch die Überprüfung und Beratung zum Impfstatus. Eltern und andere Sorgeberechtigte sollen sich vor der Erstaufnahme ihres Kindes in die Kita in Fragen des Impfschutzes ärztlich beraten lassen.
  • Für Versicherte mit besonderen beruflichen oder familiären Belastungen sind Erleichterungen vorgesehen. So sollen bspw. Beschäftigte in Schichtarbeit oder pflegende Angehörige Präventionsangebote in Zukunft leichter in Anspruch nehmen können. Um den Anreiz hierfür zu stärken, soll die Obergrenze des täglichen Krankenkassenzuschusses von bisher 13 Euro auf 16 Euro für Versicherte sowie von 21 Euro auf 25 Euro für chronisch kranke Kleinkinder erhöht werden.

Weitere Informationen zum Präventionsgesetz sowie zum betrieblichen Gesundheitsmanagement werden wir für Sie auf unserer Website www.dvgs.de bereithalten.

Seit 10. 12. 2014 liegt auch der neue Leitfaden Prävention der Gesetzlichen Krankenkassen vor. Dort ist das Kapitel „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ komplett neu überarbeitet worden. In den Mittelpunkt gerückt
ist die Schnittstelle zwischen den Sozialversicherungsträgern der Prävention – und Betriebliches Gesundheitsmanagement in kleinen und mittelständischen Betrieben. Wir berichten ausführlich in der kommenden B & G 2/2015.

Für das neue Jahr wünschen wir allen Leserinnen und Lesern viel Zufriedenheit, Glück – und Gesundheit. Ihre
Angelika Baldus